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Unterordnung
Teilnahme an einer Schutzhunde- (SchH
A, SchH 1-3) oder Fährtenhundprüfung (FH 1 - 2)sowie bei den meisten anderen
Sportarten z.B. Agility ist die erfolgreiche Ablegung der Begleithundeprüfung
(BH) zwingend notwendig.
Begleithundeprüfung
kurz BH genannt.
Hier Laufschema der BH
& BH-a

Gesamt
Punktzahl 60 ist zu erreichen in BH & BH-a
Mindest
Punktzahl 42 = 70% müssen erreicht werden um zu Bestehen.
Begleithundeprüfung (BH)
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Zulassungsalter: 15 Monate
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Änderungen
- Ab 1.
Januar 2002 gelten für die BH
wie für die BHA neue
Bestimmungen.
1.
Das Zulassungsalter zur Prüfung beträgt für alle Hunde 15 Monate.
2.
Zur Prüfung zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass
sie die Sachkundeprüfung analog zu den Regelungen für den VDH-Hundeführerschein
bereits erfolgreich abgelegt haben.
3.
Hundehalter, die erstmalig an einer VDH-Begleithundeprüfung teilnehmen und den
Sachkundenachweis nicht erbringen, haben sich am Tag der Prüfung dem amtierenden
Leistungsrichter (LR) zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich
zu stellen.
Erst nach der erfolgreichen schriftlichen Prüfung wird der Hundehalter
zum praktischen Prüfungsteil mit dem Hund zugelassen.
4.
Die Hunde müssen identifizierbar sein; das heißt, dass die Tätowiernummer
und/oder die Chip-Nummer kontrolliert wird. Hunde, die nicht identifiziert
werden können, haben keine Startberechtigung !
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Anforderungen:
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Leinenführigkeit
Mit durchhängender Leine, Hund links in Kniehöhe, sind
verschiedene Gangarten (normal - schnell - langsam), 90° Winkel nach
Rechts und Links sowie Kehrtwendungen, Grundstellungen (GS) (Hund setzt
sich beim Halten möglichst schnell links neben seinen Hundeführer ohne
Hörzeichen hin) darzustellen. Außerdem muss durch eine Gruppe sich frei
bewegender Menschen gegangen werden und in dieser mindestens einmal die
GS eingenommen werden.
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Freifolge
Wie Leinenführigkeit jedoch mit abgeleinten Hund.
Während der Freifolge werden zudem mindestens 2 Schuss aus einer
Schreckschusspistole aus mindestens 15 Schritten Entfernung zur
Überprüfung der Geräuschfestigkeit abgegeben.
o
(Geräuschfestigkeitsüberprüfung entfällt bei Prüfung als BH-a, und nach dem
Augsburger Modell)
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Sitz aus der Bewegung
Auf einer geraden Strecke wird im normal Schritt der Hund mit
"Sitz" zum sitzen veranlasst, während der HF ohne seinen Gang zu
unterbrechen ca. 30 Schritte weitergeht und sich dann umdreht. Nach ca.
30 Sekunden geht der HF wieder zu seinem Hund zurück und holt ihn ab.
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Platz aus der Bewegung + Herankommen
Analog dem Kommando "Sitz" wird der Hund diesmal mit "Platz" zum
hinlegen veranlasst. Statt dem anschließenden Abholen, wird der Hund mit
"Hier" zum HF gerufen.
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Ablegen unter Ablenkung
Während ein 2. Hundeführer die vorstehenden Aufgaben absolviert,
liegt der Hund unangeleint an der Seite ab. Der HF steht währenddessen
ca. 30 Schritt entfernt mit dem Rücken zum Hund.
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Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf einem normalen Gehweg / Straße geht der HF mit angeleinten
Hund. Ein Jogger (Auftragsperson) sowie ein dicht mit Klingelzeichen
vorbeifahrender Radfahrer schneiden den Weg. Zuletzt wird eine Person
mit Handschlag begrüßt. Gegenüber den Personen und Verkehr muss sich der
Hund gleichgültig verhalten.
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Verhalten unter erschwerten Bedingungen
In stärkeren Passantenverkehr muss der HF zweimal halten, der
Hund muss sich einmal setzen und einmal auf Kommando legen. Der Hund hat
sich auch trotz zusätzlichen ungewöhnlichen Geräuschen (z.B. Zug o. ä.)
ruhig zu verhalten.
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Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen Hunde,
Verhalten gegenüber Tieren
Der Hund wird an einen Zaun, Mauerring o. ä. angebunden und vom
HF kurzfristig allein gelassen (Situation z.B. beim Einkaufen; HF muss
außer Sicht gehen). Ein zweiter Hund wird vorbeigeführt. Der
alleingelassene Hund soll sich die gesamte Zeit ruhig verhalten und darf
nicht aggressiv auf den anderen Hund reagieren.
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Schutzhund A (SchH
A)
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Zulassungsalter: 18 Monate
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Anforderungen:
Die SchH A-Prüfung ist in der Unterordnung und Schutzdienst
identisch mit der SchH 1-Prüfung. Der Unterschied der SchH A-Prüfung zur
SchH 1-Prüfung ist lediglich der Wegfall der Fährtenarbeit bei der
SchH A-Prüfung.
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Schutzhund 1 (SchH
1)
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Zulassungsalter: 18 Monate
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Anforderungen:
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Fährte: Der Hund muss eine
ca. 350 - 400 Schritt lange, ca. 20 Minuten alte Fährte des HF nach
2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder durch
verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder
durch apportieren).
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Unterordnung:
Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der
Bewegung und Ablegen unter Ablenkung analog der BH-Prüfung.
Zusätzlich muss noch ein Bringholz auf ebener Erde sowie nach einem
Hin- und Rücksprung über eine 1m hohe Hürde apportiert werden.
Außerdem wird der Hund nach einigen normalen Schritten "Voraus"
geschickt während der HF stehen bleibt. Auf Kommando "Platz" hat
sich der Hund hinzulegen.
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Schutzdienst: Im
Schutzdienst soll die Belastbarkeit, Selbstsicherheit,
Nervenfestigkeit, ausgeglichene Triebveranlagung, natürliches
Aggressionsverhalten die Führigkeit des Hundes überprüft werden.
Dabei werden im Schutzdienst drei Phasen unterschieden: Die Streife
(umrunden von Verstecken) und Stellübungen (verbellen des gefundenen
Schutzdiensthelfers), die Kampfhandlungen (Verteidigungsbereitschaft
wenn der Schutzdiensthelfer angreift, Belastungsfähigkeit, Ablassen
vom Schutzdiensthelfer und Bewachung) und die Führigkeit mit
optimaler Führer-Hund-Beziehung (gehorsam in allen Phasen des
Schutzdienstes gegenüber dem HF).
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Schutzhund 2 (SchH
2)
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Zulassungsalter: 19 Monate
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Anforderungen:
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Fährte: Der Hund muss eine
ca. 600 Schritt lange, ca. 30 Minuten alte Fremd-Fährte nach 2
Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder durch
verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder
durch apportieren).
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Unterordnung: Zusätzlich
zur SchH 1-Prüfung muss noch ein Bringholz nach einem Hin- und
Rücksprung über eine ca. 1.80 hohe Kletterwand apportiert werden.
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Schutzdienst: ähnlich SchH
1-Prüfung
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Schutzhund 3 (SchH
3)
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Zulassungsalter: 20 Monate
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Anforderungen:
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Fährte: Der Hund muss eine
ca. 800 Schritt lange, ca. 60 Minuten alte Fremd-Fährte nach 3
Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder durch
verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder
durch apportieren).
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Unterordnung : Im
Unterschied zur SchH 2-Prüfung entfällt die Leinenführigkeit.
Außerdem muss der Hund auf Kommando "Steh" aus der Bewegung (einmal
normaler Schritt, einmal aus dem Laufschritt) stehenbleiben.
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Schutzdienst: ähnlich SchH
1-Prüfung
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Fährtenhundprüfung
1 (FH 1)
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Zulassungsalter: 16 Monate
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Anforderungen:
Der Hund muss eine ca. 1000 - 1400 Schritt lange, ca. 180
Minuten alte Fremd-Fährte mit einer 150 Minuten alten kreuzenden
Verleitungsfährte nach 4 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen
muss (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend,
stehend) oder durch apportieren). Die Fährte muss auf unterschiedlichen
Geländearten gelegt sein.
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Fährtenhundprüfung
2 (FH 2)
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Zulassungsalter: 20 Monate
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Anforderungen:
Der Hund muss eine ca. 2000 Schritt lange, ca. 180 Minuten alte
Fremd-Fährte mit einer 30 Minuten alten kreuzenden Verleitungsfährte
nach 7 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder
durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder
durch apportieren). Die Fährte muss auf unterschiedlichen Geländearten
gelegt sein.
Zulassungsvoraussetzung ist eine bestandene FH 1-Prüfung.
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Ausdauerprüfung
(AD)
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Zulassungsalter: 16 Monate (SV)
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Anforderungen:
Der Hund muss 20 km angeleint rechts neben dem Fahrrad in einem
Tempo von 12 bis 15 km/h herlaufen. Dabei sind zwei Pausen (15 Minuten
nach ca. 8 km, 20 Minuten nach 15 km) zwingend vorgeschrieben.
Der Hund darf während der gesamten Zeit keine gravierenden
Ermüdungserscheinungen zeigen oder z.B. unter wundgelaufenen Pfoten
(mangels vorherigem ausreichendem Training) leiden.
Nach einer ca. 15 Minütigen Pause nach Beendigung des Laufens,
wird analog der BH-Prüfung die Übung Freifolge auf dem Übungsplatz
gezeigt (allerdings ohne Abgabe von Schüssen).
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