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12.07.2010

 

 

 

Unterordnung

Teilnahme an einer Schutzhunde- (SchH A, SchH 1-3) oder Fährtenhundprüfung (FH 1 - 2)sowie bei den meisten anderen Sportarten z.B. Agility ist die erfolgreiche Ablegung der Begleithundeprüfung (BH) zwingend notwendig.

Begleithundeprüfung kurz BH genannt.

Hier Laufschema der BH & BH-a

Gesamt Punktzahl 60 ist zu erreichen in BH & BH-a

Mindest Punktzahl 42 = 70% müssen erreicht werden um zu Bestehen.

 

Begleithundeprüfung (BH)

  • Zulassungsalter: 15 Monate
  • Änderungen
  • Ab 1. Januar 2002 gelten für die BH wie für die BHA neue Bestimmungen.

1. Das Zulassungsalter zur Prüfung beträgt für alle Hunde 15 Monate.

2. Zur Prüfung zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog zu den Regelungen für den VDH-Hundeführerschein bereits erfolgreich abgelegt haben.

3. Hundehalter, die erstmalig an einer VDH-Begleithundeprüfung teilnehmen und den Sachkundenachweis nicht erbringen, haben sich am Tag der Prüfung dem amtierenden Leistungsrichter (LR) zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen.
Erst nach der erfolgreichen schriftlichen Prüfung wird der Hundehalter zum praktischen Prüfungsteil mit dem Hund zugelassen.

4. Die Hunde müssen identifizierbar sein; das heißt, dass die Tätowiernummer und/oder die Chip-Nummer kontrolliert wird. Hunde, die nicht identifiziert werden können, haben keine Startberechtigung !

  • Anforderungen:  
    • Leinenführigkeit
      Mit durchhängender Leine, Hund links in Kniehöhe, sind verschiedene Gangarten (normal - schnell - langsam), 90° Winkel nach Rechts und Links sowie Kehrtwendungen, Grundstellungen (GS) (Hund setzt sich beim Halten möglichst schnell links neben seinen Hundeführer ohne Hörzeichen hin) darzustellen. Außerdem muss durch eine Gruppe sich frei bewegender Menschen gegangen werden und in dieser mindestens einmal die GS eingenommen werden.
    • Freifolge
      Wie Leinenführigkeit jedoch mit abgeleinten Hund.
      Während der Freifolge werden zudem mindestens 2 Schuss aus einer Schreckschusspistole aus mindestens 15 Schritten Entfernung zur Überprüfung der Geräuschfestigkeit abgegeben.

o        (Geräuschfestigkeitsüberprüfung entfällt bei Prüfung als BH-a, und nach dem Augsburger Modell)

    • Sitz aus der Bewegung
      Auf einer geraden Strecke wird im normal Schritt der Hund mit "Sitz" zum sitzen veranlasst, während der HF ohne seinen Gang zu unterbrechen ca. 30 Schritte weitergeht und sich dann umdreht. Nach ca. 30 Sekunden geht der HF wieder zu seinem Hund zurück und holt ihn ab.
    • Platz aus der Bewegung + Herankommen
      Analog dem Kommando "Sitz" wird der Hund diesmal mit "Platz" zum hinlegen veranlasst. Statt dem anschließenden Abholen, wird der Hund mit "Hier" zum HF gerufen.
    • Ablegen unter Ablenkung
      Während ein 2. Hundeführer die vorstehenden Aufgaben absolviert, liegt der Hund unangeleint an der Seite ab. Der HF steht währenddessen ca. 30 Schritt entfernt mit dem Rücken zum Hund.
    • Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
      Auf einem normalen Gehweg / Straße geht der HF mit angeleinten Hund. Ein Jogger (Auftragsperson) sowie ein dicht mit Klingelzeichen vorbeifahrender Radfahrer schneiden den Weg. Zuletzt wird eine Person mit Handschlag begrüßt. Gegenüber den Personen und Verkehr muss sich der Hund gleichgültig verhalten.
    • Verhalten unter erschwerten Bedingungen
      In stärkeren Passantenverkehr muss der HF zweimal halten, der Hund muss sich einmal setzen und einmal auf Kommando legen. Der Hund hat sich auch trotz zusätzlichen ungewöhnlichen Geräuschen (z.B. Zug o. ä.) ruhig zu verhalten.
    • Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen Hunde, Verhalten gegenüber Tieren
      Der Hund wird an einen Zaun, Mauerring o. ä. angebunden und vom HF kurzfristig allein gelassen (Situation z.B. beim Einkaufen; HF muss außer Sicht gehen). Ein zweiter Hund wird vorbeigeführt. Der alleingelassene Hund soll sich die gesamte Zeit ruhig verhalten und darf nicht aggressiv auf den anderen Hund reagieren.
  • Schutzhund A (SchH A)
    • Zulassungsalter: 18 Monate
    • Anforderungen:

      Die SchH A-Prüfung ist in der Unterordnung und Schutzdienst identisch mit der SchH 1-Prüfung. Der Unterschied der SchH A-Prüfung zur SchH 1-Prüfung ist lediglich der Wegfall der Fährtenarbeit bei der SchH A-Prüfung.
  • Schutzhund 1 (SchH 1)
    • Zulassungsalter: 18 Monate
    • Anforderungen:
      • Fährte: Der Hund muss eine ca. 350 - 400 Schritt lange, ca. 20 Minuten alte Fährte des HF nach 2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
      • Unterordnung: Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der Bewegung und Ablegen unter Ablenkung analog der BH-Prüfung. Zusätzlich muss noch ein Bringholz auf ebener Erde sowie nach einem Hin- und Rücksprung über eine 1m hohe Hürde apportiert werden. Außerdem wird der Hund nach einigen normalen Schritten "Voraus" geschickt während der HF stehen bleibt. Auf Kommando "Platz" hat sich der Hund hinzulegen.
      • Schutzdienst: Im Schutzdienst soll die Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Nervenfestigkeit, ausgeglichene Triebveranlagung, natürliches Aggressionsverhalten die Führigkeit des Hundes überprüft werden. Dabei werden im Schutzdienst drei Phasen unterschieden: Die Streife (umrunden von Verstecken) und Stellübungen (verbellen des gefundenen Schutzdiensthelfers), die Kampfhandlungen (Verteidigungsbereitschaft wenn der Schutzdiensthelfer angreift, Belastungsfähigkeit, Ablassen vom Schutzdiensthelfer und Bewachung) und die Führigkeit mit optimaler Führer-Hund-Beziehung (gehorsam in allen Phasen des Schutzdienstes gegenüber dem HF).
  • Schutzhund 2 (SchH 2)
    • Zulassungsalter: 19 Monate
    • Anforderungen:
      • Fährte: Der Hund muss eine ca. 600 Schritt lange, ca. 30 Minuten alte Fremd-Fährte nach 2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
      • Unterordnung: Zusätzlich zur SchH 1-Prüfung muss noch ein Bringholz nach einem Hin- und Rücksprung über eine ca. 1.80 hohe Kletterwand apportiert werden.
      • Schutzdienst: ähnlich SchH 1-Prüfung
  • Schutzhund 3 (SchH 3)
    • Zulassungsalter: 20 Monate
    • Anforderungen:
      • Fährte: Der Hund muss eine ca. 800 Schritt lange, ca. 60 Minuten alte Fremd-Fährte nach 3 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).
      • Unterordnung : Im Unterschied zur SchH 2-Prüfung entfällt die Leinenführigkeit. Außerdem muss der Hund auf Kommando "Steh" aus der Bewegung (einmal normaler Schritt, einmal aus dem Laufschritt) stehenbleiben.
      • Schutzdienst: ähnlich SchH 1-Prüfung
  • Fährtenhundprüfung 1 (FH 1)
    • Zulassungsalter: 16 Monate
    • Anforderungen:

      Der Hund muss eine ca. 1000 - 1400 Schritt lange, ca. 180 Minuten alte Fremd-Fährte mit einer 150 Minuten alten kreuzenden Verleitungsfährte nach 4 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren). Die Fährte muss auf unterschiedlichen Geländearten gelegt sein.
  • Fährtenhundprüfung 2 (FH 2)
    • Zulassungsalter: 20 Monate
    • Anforderungen:

      Der Hund muss eine ca. 2000 Schritt lange, ca. 180 Minuten alte Fremd-Fährte mit einer 30 Minuten alten kreuzenden Verleitungsfährte nach 7 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muss (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren). Die Fährte muss auf unterschiedlichen Geländearten gelegt sein.
      Zulassungsvoraussetzung ist eine bestandene FH 1-Prüfung.
  • Ausdauerprüfung (AD)
    • Zulassungsalter: 16 Monate (SV)
    • Anforderungen:

      Der Hund muss 20 km angeleint rechts neben dem Fahrrad in einem Tempo von 12 bis 15 km/h herlaufen. Dabei sind zwei Pausen (15 Minuten nach ca. 8 km, 20 Minuten nach 15 km) zwingend vorgeschrieben.

      Der Hund darf während der gesamten Zeit keine gravierenden Ermüdungserscheinungen zeigen oder z.B. unter wundgelaufenen Pfoten (mangels vorherigem ausreichendem Training) leiden.

      Nach einer ca. 15 Minütigen Pause nach Beendigung des Laufens, wird analog der BH-Prüfung die Übung Freifolge auf dem Übungsplatz gezeigt (allerdings ohne Abgabe von Schüssen).