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Abteilung A
- Fährtenarbeit SchH 1, 2, 3 und FH1
A: Anforderungen:
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Stufe |
SchH_ A |
SchH 1 |
SchH 2 |
SchH 3 |
FH 1 |
FH 2 |
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Fährtenleger |
entfällt
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Eigenfährte
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Fremdfährte
|
Fremdfährte
|
Fremdfährte
|
Fremdfährte |
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Länge d. Fährte in Schritten ca.
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- |
350-400 |
600 |
800 |
1000-1400 |
2000 |
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Alter der Fährte (in Minuten)
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- |
20 |
30 |
60 |
180 |
180 |
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Legen der Verleitungsfährte
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- |
- |
- |
- |
nach 30 Min
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30 Min vor Ansatz
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Anz. der Schenkel |
- |
3 |
3 |
5 |
7 |
8 |
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Anz. der Winkel |
- |
2 |
2 |
4 |
6 |
7 |
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Anzahl der Gegenstände
|
- |
2 |
2 |
3 |
4 |
7 |
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Punkte je Gegenstand |
- |
10/10 |
10/10 |
7/7/6 |
5/5/5/5 |
6x3/1x2 |
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Hörzeichen |
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"Such" |
"Such" |
"Such" |
"Such" |
"Such" |
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Weitere Anforderungen |
- |
Wechsel-
gelände möglich |
Wechsel-
gelände möglich |
Wechsel-
gelände möglich |
Wechsel-
gelände, Weg und Verleitfährte zwingend.* |
Wie FH 1, s. gesonderte
FH2-PO |
* Kein FH bei geschlossener
Schneedecke möglich
zurück
30 Minuten nach Beendigung des Fährtenlegens der FH1
und 30 Min. vor dem Ausarbeiten der FH2 erhält eine zweite, dem Hund
fremde Person die RA zum Legen der Verleitung. Diese hat bei FH1
dreimal und bei FH2 mindestens zweimal die Fährte zu kreuzen.
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Stufe |
SchH_A |
SchH 1 |
SchH 2 |
SchH 3 |
FH 1 |
FH 2 |
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Ansatz am 1. Schenkel |
entfällt |
27 |
27 |
16 |
12 |
10 |
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1. Winkel mit 2. Schenkel |
- |
27 |
27 |
16 |
12 |
10 |
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2. Winkel mit 3. Schenkel |
- |
26 |
26 |
16 |
12 |
10 |
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3. Winkel mit 4. Schenkel |
- |
- |
- |
16 |
11 |
10 |
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4. Winkel mit 5. Schenkel |
- |
- |
- |
16 |
11 |
10 |
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5. Winkel mit 6. Schenkel |
- |
- |
- |
- |
11 |
10 |
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6. Winkel mit 7. Schenkel |
- |
- |
- |
- |
11 |
10 |
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7. Winkel mit 8. Schenkel |
- |
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|
10 |
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Punkte für Gegenstände |
- |
10/10 |
10/10 |
7/7/6 |
5/5/5/5 |
6x3/1x2 |
1. Fährtenfähiger Untergrund:
Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden.
Sichtfährten sind soweit wie möglich zu vermeiden.
2. Fährtengegenstände:
Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände
verwendet werden; farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom
Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht überschreiten.
Material: Leder, Kunstleder, Textilien und
Holz
Bei SchH 2, 3 und FH sind die Gegenstände dem Fährtenleger so
auszuhändigen, daß er sie mindestens 30 Minuten am Körper tragen
kann.
Bei SchH 1 sind führereigene Gegenstände vorgeschrieben. Es ist
darauf zu achten, daß diese ebenfalls gut verwittert sind. Der HF
hat sie vor dem Fährtenlegen dem LR zu zeigen.
B: Das Legen der Fährte
Der HF hat vor dem Legen der Fährte dem LR die
Gegenstände zu zeigen. Es sind nur die vorgeschriebenen
Gebrauchs-gegenstände zu verwenden.
Dem LR obliegt:
Beim Legen
der Fährten der SchH Stufe 2, 3 und FH dürfen die HF nicht anwesend
sein. Beim Legen der SchH 1 muß der Hd außer Sicht bleiben.
1.
Ansatz:
Abgangsstelle:
Sie ist durch ein Schild zu kennzeichnen, das links direkt am
Ansatz stecken und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muß.
Der
Fährtenleger verweilt am Ansatz (leichtes Betreten ist erlaubt).
Der
Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler
Gangart. Scharren oder ein Unterbrechen der Gangart ist nicht
gestattet.
2.
Schenkel:
Die Anzahl
der Schenkel bestimmt die jeweilige Prüfungsstufe der PO.
3.
Winkel:
Die Winkel
(ca. 900 ) werden ebenfalls durch normale Gangart gebildet, wobei zu
beachten ist, daß eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten
Schenkel für den Hd möglich sein muß. Ein Fährtenabriß darf nicht
erfolgen.
4. Das
Ablegen der Gegenstände:
Die
Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu
legen. Nach Ablegen des letzten Gegenstandes am Ende der
Fährte hat der Fährtonlegor noch einige Schritte in gerader
Richtung zu gehen.
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Stufe 1: |
Erster Gegenstand ist auf Entscheidung des
HF wahlweise auf der Mitte des 1. oder 2. Schenkels, zweiter
Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. |
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Stufe 2: |
Erster Gegenstand ist auf der Mitte des 2.
Schenkels, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen
|
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Stufe 3: |
Erster Gegenstand ist frühestens nach 100
Schritten (evt. auf 2. Schenkel), der zweite Gegenstand
un-gefähr auf der Mitte des 2. oder 3.Schenkels und der dritte
Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. |
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FH1: |
Erster Gegenstand ist frühestens nach 250
Schritten (1. oder 2. Schenkel), Gegenstände zwei und drei auf
RA und der vierte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. |
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FH2: |
Das Ablegen der Gegenstände erfolgt auf RA.
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C: Möglichkeiten der
Fährtenausarbeitung:
Bei der
Fährtonausarbeitung sind folgende Führmöglichkeiten zugelassen:
-
Halsband
Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Beim Befestigen der
Leine ist es gestattet, diese
-
Suchgeschirr
Zugelassen sind folgende Suchgeschirre:
-
Brustgeschirr
Das Befestigen der Leine ist bei den Suchgeschirren an der dafür
vorgesehenen Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum
Halsband (ausgen. Böttger-Suchgeschirr).
-
Das Böttger-Suchgeschirr
Beim Böttger-Suchgeschirr hat der LR darauf zu achten, daß die
Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes
angebracht ist. Das Anbringen von zusätzlichen Riemen ist nicht
gestattet.
Die Fährtenleine muß mindestens 10 m lang sein. Eine Überprüfung
der Leinenlänge, des Halsbandes und des Suchgeschirrs durch den
LR kann vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rolleinen sind nicht
zulässig.
-
Freisuche
Der Abstand von mindestens 10 m zwischen HF und Hd muß
einge-halten werden.
D: Ausarbeitung und Beurteilung der
Fährtenarbeit:
Die
Reihenfolge der Teilnehmer nach SchH, Stufe 2, 3 und FH wird nach
Beendigung des Legens durch den LR oder PL ausgelost
Die Meldung
des HF erfolgt in Grundstellung.
Der HF gibt an, ob sein Hd die Gegenstände aufnimmt oder verweist.
Ansatz:
Der Hd ist ruhig an den Ansatz zu führen; jegliche
Zwangseinwirkung ist dabei zu unterlassen.
Der Ansatz
(auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muß am Hd
erfolgen. Ein gewisser Spielraum an der Leine muß dem HF ermöglicht
werden.
Der Hd hat
am Ansatz intensiv und ruhig die Witterung aufzunehmen. Die Aufnahme
der Witterung hat ohne HF-Hilfen zu geschehen (außer Hörz. "Such").
Der Ansatz ist nicht zeitabhängig.
Der Hd muß nach erfolgter Witterungsaufnahme seinem Suchverhalten
entsprechend das Ausarbeiten der Fährte beginnen.
Nach dem
4. erfolglosen Ansetzen zu Beginn ist die Fährtenarbeit zu beenden.
Ein
Neuansatz im weiteren Verlauf der Fährte ist bei keiner
Prüfungsstufe erlaubt.
Ein Neuansatz ist erst dann erfolgt, wenn der HF seinen Hd bei Fuß
nimmt und am Halsband oder an verkürzter Leine neu ansetzt
Bei FH-1 kann innerhalb der ersten 15 Schritte nach dem Ansatz der
Hd unter Abzug bis zu 4 Punkten nur noch einmal angesetzt werden.
Hat der Hd die Witterung aufgenommen und folgt dieser, hat der HF am
Ansatz so lange zu verweilen, bis das Ende der Leine oder die
erforderliche Distanz von 10 m erreicht ist. Vorzeitiges Mitgehen
ist fehlerhaft.
Suchleistung:
Der Hd hat mit tiefer Nase intensiv dem Fährtenverlauf
gleichmäßig zu folgen.
Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei
der Bewertung, wenn die Fährte gleichmäßig und über-zeugend
ausgearbeitet wird.
Die
Fährtenleine kann durchhängen, jedoch darf keine gravierende
Verkürzung der Distanz zum Hd entstehen. Bodenberührung ist nicht
fehlerhaft.
Winkel:
Die Winkel sind sicher auszuarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die
Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Kreisen am Winkel ist
fehlerhaft. Nach dem Ausarbeiten der Winkel hat der Hd im gleichen
Tempo weiterzuarbeiten.
Verweisen und Aufnehmen der Gegenstände:
Das Verweisen der Gegenstände hat überzeugend, in Such-richtung
und unmittelbar am Gegenstand zu erfolgen.
Leicht schräges Verweisen ist nicht, seitliches Verweisen des
Gegenstandes oder starkes Drehen zum HF ist fehlerhaft. Gegenstände,
die mit starker Hilfe verwiesen oder aufgenommen werden, gelten als
nicht gefunden.
Das
Verweisen der Gegenstände kann stehend, sitzend, liegend oder im
Wechsel erfolgen.
Aufnehmen
und Vorweisen ist fehlerhaft.
Nimmt der
Hd den Gegenstand auf, so kann er stehenbleiben, sich setzen oder
auch zum HF kommen. Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder
Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hd den Gegenstand,
hat der HF dem Hd nicht entgegenzugehen. Sobald der Hd einen
Gegenstand gefunden hat, muß er ihn ohne Einwirkung des HF sofort
aufnehmen oder über-zeugend yerweisen. Aufnehmen und Verweisen ist
fehlerhaft. Der HF läßt die Fährtenleine fallen und begibt sich
sofort zu seinem Hd. Gefundene Gegenstände sind durch Hochheben dem
LR anzuzeigen
Beim
Herantreten des HF zur Abgabe oder zum Aufheben des Gegenstandes muß
sich der HF neben seinen Hd stellen.
Der Hd hat
bis zum Wiederansatz ruhig in der Verweis- oder Aufnahmeposition zu
verharren und wird aus dieser mit kurzer Leine am HF wieder
angesetzt.
Verweist
ein Hund einen nicht ausgelegten Gegenstand oder unterbricht die
Fährtenarbeit z.B. durch Hinlegen, Setzen oder Stehen, so ist dies
fehlerhaft und wird mit Punktabzug geahndet Arbeitet der Hd auf Hörz.
des HF auf 10 m Distanz weiter, so werden nur 2 Punkte entwertet Es
wird nicht als falsches Verweisen angesehen. Tritt dagegen der HF an
den Hd heran, so wird dies als falsches Verweisen ausgelegt und mit
4 Punkten entwertet
Verlassen der Fährte:
Hindert der HF den Hd am Verlassen des Fährtenverlaufes, so
ergeht die RA an den HF zum Nachgehen. Der HF hat diese RA zu
befolgen. Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn der Hd die Fährte
um mehr als eine Leinenlänge verläßt (über 10 m bei dem
freisuchenden Hd) oder der HF die RA zum Nachgehen nicht befolgt
FH-Verleitung:
Der Hd kann der Verleitung bis zu einer Leinenlänge folgen
(Punktabzug). Verläßt der Hd um mehr als eine Leinenlänge (über 10 m
bei dem freisuchenden Hd) die Fährte, so muß die
Fährtenarbeit abgebrochen werden.
Wild:
Geht der Hd während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild
dem Jagdtrieb nach, so kann der HF mit dem Hörz. "Platz" versuchen,
den Hd in Gehorsam zu nehmen. Auf RA ist die Fährtenarbeit
fortzusetzen. Gelingt dieses nicht, ist die Fährtenarbeit zu
beenden.
Loben:
Gelegentliches Loben und Geben des Hörz. "Such" ist in allen
Prüfungsstufen statthaft. Ausnahme: am Winkel und am Gegenstand.
Abmelden:
Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen
Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Ein Spielen oder Füttern nach dem
Anzeigen des letzten Gegenstandes vor der Abmeldung ist nicht
gestattet.
Das Abmelden des Hundes hat in der Gst zu erfolgen.
Bewertung:
Fehlerhaftes Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln,
dauernde Aufmunterungen, unkorrektes Aufnehmen oder Verweisen,
Fallenlassen des Gegenstandes werden mit Punktabzug bis zu 4 Punkten
geahndet.
Wiederholtes Ansetzen, starkes Faseln, Fährten mft vorwiegend hoher
Nase, stürmisches Fährten, Entleeren, Mäusefangen u.ä. haben
Abstriche bis zu 8 Punkten zur Folge.
Für nicht
gefundene Gegenstände werden die vorgesehenen Punkte nicht gegeben.
E: Fährtenformen:
Die Fährtenformen können
auch spiegelbildlich gelegt werden.
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Formen: |
Bewertung: |
|
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| 100 |
Punkte |
| - 20 |
Punkte für Gegenstände |
| = 80 |
Punkte zu Verteilung auf 5 Schenkel etc. |
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Formen: |
Bewertung: |
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| 100 |
Punkte |
| - 20 |
Punkte für Gegenstände |
| = 80 |
Punkte zu Verteilung auf 7 Schenkel etc. |
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