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12.07.2010

 

 

 

 

 

 

 

  Abteilung A - Fährtenarbeit SchH 1, 2, 3 und FH1

A: Anforderungen:

Stufe SchH_ SchH 1 SchH 2 SchH 3 FH 1 FH 2
Fährtenleger entfällt Eigenfährte Fremdfährte Fremdfährte Fremdfährte Fremdfährte
Länge d. Fährte in Schritten ca. - 350-400 600 800 1000-1400 2000
Alter der Fährte (in Minuten) - 20 30 60 180 180
Legen der Verleitungsfährte - - - - nach 30 Min 30 Min vor Ansatz
Anz. der Schenkel - 3 3 5 7 8
Anz. der Winkel - 2 2 4 6 7
Anzahl der Gegenstände - 2 2 3 4 7
Punkte je Gegenstand - 10/10 10/10 7/7/6 5/5/5/5  6x3/1x2
Hörzeichen   "Such" "Such" "Such" "Such" "Such"
Weitere Anforderungen - Wechsel-
gelände möglich
Wechsel-
gelände möglich
Wechsel-
gelände möglich
Wechsel-
gelände, Weg und Verleitfährte zwingend.*
Wie FH 1, s. gesonderte FH2-PO

* Kein FH bei geschlossener Schneedecke möglich

zurück

30 Minuten nach Beendigung des Fährtenlegens der FH1 und 30 Min. vor dem Ausarbeiten der FH2 erhält eine zweite, dem Hund fremde Person die RA zum Legen der Verleitung. Diese hat bei FH1 dreimal und bei FH2 mindestens zweimal die Fährte zu kreuzen.
 

Stufe SchH_A SchH 1 SchH 2 SchH 3 FH 1 FH 2
Ansatz am 1. Schenkel entfällt 27 27 16 12 10
1. Winkel mit 2. Schenkel - 27 27 16 12 10
2. Winkel mit 3. Schenkel - 26 26 16 12 10
3. Winkel mit 4. Schenkel - - - 16 11 10
4. Winkel mit 5. Schenkel - - - 16 11 10
5. Winkel mit 6. Schenkel - - - - 11 10
6. Winkel mit 7. Schenkel - - - - 11 10
7. Winkel mit 8. Schenkel -         10
Punkte für Gegenstände - 10/10 10/10 7/7/6 5/5/5/5 6x3/1x2

1. Fährtenfähiger Untergrund:
Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden.
Sichtfährten sind soweit wie möglich zu vermeiden.
 

2. Fährtengegenstände:
Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden; farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht überschreiten.
 

Material: Leder, Kunstleder, Textilien und Holz
Bei SchH 2, 3 und FH sind die Gegenstände dem Fährtenleger so auszuhändigen, daß er sie mindestens 30 Minuten am Körper tragen kann.
Bei SchH 1 sind führereigene Gegenstände vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, daß diese ebenfalls gut verwittert sind. Der HF hat sie vor dem Fährtenlegen dem LR zu zeigen.
 
 

B: Das Legen der Fährte

Der HF hat vor dem Legen der Fährte dem LR die Gegenstände zu zeigen. Es sind nur die vorgeschriebenen Gebrauchs-gegenstände zu verwenden.

Dem LR obliegt:

  • das Festlegen des Fährtenverlaufes

  • das Einweisen der Fährtenleger

Beim Legen der Fährten der SchH Stufe 2, 3 und FH dürfen die HF nicht anwesend sein. Beim Legen der SchH 1 muß der Hd außer Sicht bleiben.
 
 

1. Ansatz:

Abgangsstelle:
Sie ist durch ein Schild zu kennzeichnen, das links direkt am Ansatz stecken und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muß.

Der Fährtenleger verweilt am  Ansatz (leichtes Betreten ist erlaubt).

Der Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler Gangart. Scharren oder ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet.
 

2. Schenkel:

Die Anzahl der Schenkel bestimmt die jeweilige Prüfungsstufe der PO.
 

3. Winkel:

Die Winkel (ca. 900 ) werden ebenfalls durch normale Gangart gebildet, wobei zu beachten ist, daß eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hd möglich sein muß. Ein Fährtenabriß darf nicht erfolgen.
 

4. Das Ablegen der Gegenstände:

Die Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu
legen. Nach Ablegen des letzten Gegenstandes am Ende der
Fährte hat der Fährtonlegor noch einige Schritte in gerader
Richtung zu gehen.
 

Stufe 1:

Erster Gegenstand ist auf Entscheidung des HF wahlweise auf der Mitte des 1. oder 2. Schenkels, zweiter Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

Stufe 2:

Erster Gegenstand ist auf der Mitte des 2. Schenkels, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen

Stufe 3:

Erster Gegenstand ist frühestens nach 100 Schritten (evt. auf 2. Schenkel), der zweite Gegenstand un-gefähr auf der Mitte des 2. oder 3.Schenkels und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

FH1:

Erster Gegenstand ist frühestens nach 250 Schritten (1. oder 2. Schenkel), Gegenstände zwei und drei auf RA und der vierte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

FH2:

Das Ablegen der Gegenstände erfolgt auf RA.

 

C: Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung:

Bei der Fährtonausarbeitung sind folgende Führmöglichkeiten zugelassen: 

  1. Halsband
    Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Beim Befestigen der Leine ist es gestattet, diese

    • über den Rücken,

    • seitlich oder

    • zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen zu führen.

  2. Suchgeschirr
    Zugelassen sind folgende Suchgeschirre:

    • Brustgeschirr
      Das Befestigen der Leine ist bei den Suchgeschirren an der dafür vorgesehenen Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum Halsband (ausgen. Böttger-Suchgeschirr).

    • Das Böttger-Suchgeschirr
      Beim Böttger-Suchgeschirr hat der LR darauf zu achten, daß die Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist. Das Anbringen von zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet.
      Die Fährtenleine muß mindestens 10 m lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des Halsbandes und des Suchgeschirrs durch den LR kann vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rolleinen sind nicht zulässig.

  3. Freisuche
    Der Abstand von mindestens 10 m zwischen HF und Hd muß einge-halten werden.

D: Ausarbeitung und Beurteilung der Fährtenarbeit:

Die Reihenfolge der Teilnehmer nach SchH, Stufe 2, 3 und FH wird nach Beendigung des Legens durch den LR oder PL ausgelost

Die Meldung des HF erfolgt in Grundstellung.
Der HF gibt an, ob sein Hd die Gegenstände aufnimmt oder verweist.

 

Ansatz:
Der Hd ist ruhig an den Ansatz zu führen; jegliche Zwangseinwirkung ist dabei zu unterlassen.

Der Ansatz (auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muß am Hd erfolgen. Ein gewisser Spielraum an der Leine muß dem HF ermöglicht werden.

Der Hd hat am Ansatz intensiv und ruhig die Witterung aufzunehmen. Die Aufnahme der Witterung hat ohne HF-Hilfen zu geschehen (außer Hörz. "Such"). Der Ansatz ist nicht zeitabhängig.
Der Hd muß nach erfolgter Witterungsaufnahme seinem Suchverhalten entsprechend  das Ausarbeiten der Fährte beginnen.

Nach dem 4. erfolglosen Ansetzen zu Beginn ist die Fährtenarbeit zu beenden.

Ein Neuansatz im weiteren Verlauf der Fährte ist bei keiner Prüfungsstufe erlaubt.
Ein Neuansatz ist erst dann erfolgt, wenn der HF seinen Hd bei Fuß nimmt und am Halsband oder an verkürzter Leine neu ansetzt
Bei FH-1 kann innerhalb der ersten 15 Schritte nach dem Ansatz der Hd unter Abzug bis zu 4 Punkten nur noch einmal angesetzt werden.
Hat der Hd die Witterung aufgenommen und folgt dieser, hat der HF am Ansatz so lange zu verweilen, bis das Ende der Leine oder die erforderliche Distanz von 10 m erreicht ist. Vorzeitiges Mitgehen ist fehlerhaft.
 

Suchleistung:
Der Hd hat mit tiefer Nase intensiv dem Fährtenverlauf gleichmäßig zu folgen.
Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte gleichmäßig und über-zeugend ausgearbeitet wird.

Die  Fährtenleine kann durchhängen, jedoch darf keine gravierende Verkürzung der Distanz zum Hd entstehen. Bodenberührung ist nicht fehlerhaft.
 

Winkel:
Die Winkel sind sicher auszuarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Kreisen am Winkel ist fehlerhaft. Nach dem Ausarbeiten der Winkel hat der Hd im gleichen Tempo weiterzuarbeiten.
 

Verweisen und Aufnehmen der Gegenstände:
Das Verweisen der Gegenstände hat überzeugend, in Such-richtung und unmittelbar am Gegenstand zu erfolgen.
Leicht schräges Verweisen ist nicht, seitliches Verweisen des Gegenstandes oder starkes Drehen zum HF ist fehlerhaft. Gegenstände, die mit starker Hilfe verwiesen oder aufgenommen werden, gelten als nicht gefunden.

Das Verweisen der Gegenstände kann stehend, sitzend, liegend oder im Wechsel erfolgen.

Aufnehmen und Vorweisen ist fehlerhaft.

Nimmt der Hd den Gegenstand auf, so kann er stehenbleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hd den Gegenstand, hat der HF dem Hd nicht entgegenzugehen. Sobald der Hd einen Gegenstand gefunden hat, muß er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder über-zeugend yerweisen. Aufnehmen und Verweisen ist fehlerhaft. Der HF läßt die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hd. Gefundene Gegenstände sind durch Hochheben dem LR anzuzeigen

Beim Herantreten des HF zur Abgabe oder zum Aufheben des Gegenstandes muß sich der HF neben seinen Hd stellen.

Der Hd hat bis zum Wiederansatz ruhig in der Verweis- oder Aufnahmeposition zu verharren und wird aus dieser mit kurzer Leine am HF wieder angesetzt.

Verweist ein Hund einen nicht ausgelegten Gegenstand oder unterbricht die Fährtenarbeit z.B. durch Hinlegen, Setzen oder Stehen, so ist dies fehlerhaft und wird mit Punktabzug geahndet Arbeitet der Hd auf Hörz. des HF auf 10 m Distanz weiter, so werden nur 2 Punkte entwertet Es wird nicht als falsches Verweisen angesehen. Tritt dagegen der HF an den Hd heran, so wird dies als falsches Verweisen ausgelegt und mit 4 Punkten entwertet
 

Verlassen der Fährte:
Hindert der HF den Hd am Verlassen des Fährtenverlaufes, so ergeht die RA an den HF zum Nachgehen. Der HF hat diese RA zu befolgen. Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn der Hd die Fährte um mehr als eine Leinenlänge verläßt (über 10 m bei dem freisuchenden Hd) oder der HF die RA zum Nachgehen nicht befolgt
 

FH-Verleitung:
Der Hd kann der Verleitung bis zu einer Leinenlänge folgen (Punktabzug). Verläßt der Hd um mehr als eine Leinenlänge (über 10 m bei dem freisuchenden Hd) die Fährte, so muß die
Fährtenarbeit abgebrochen werden.
 

Wild:
Geht der Hd während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild dem Jagdtrieb nach, so kann der HF mit dem Hörz. "Platz" versuchen, den Hd in Gehorsam zu nehmen. Auf RA ist die Fährtenarbeit fortzusetzen. Gelingt dieses nicht,  ist die Fährtenarbeit zu beenden.
 

Loben:
Gelegentliches Loben und Geben des Hörz. "Such" ist in allen Prüfungsstufen statthaft. Ausnahme: am Winkel und am Gegenstand.
 

Abmelden:
Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Ein Spielen oder Füttern nach dem Anzeigen des letzten Gegenstandes vor der Abmeldung ist nicht gestattet.
Das Abmelden des Hundes hat in der Gst zu erfolgen.
 

Bewertung:
Fehlerhaftes Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, unkorrektes Aufnehmen oder Verweisen, Fallenlassen des Gegenstandes werden mit Punktabzug bis zu 4 Punkten geahndet.

Wiederholtes Ansetzen, starkes Faseln, Fährten mft vorwiegend hoher Nase, stürmisches Fährten, Entleeren, Mäusefangen u.ä. haben Abstriche bis zu 8 Punkten zur Folge.

Für nicht gefundene Gegenstände werden die vorgesehenen Punkte nicht gegeben.
 
 

E: Fährtenformen:

Die Fährtenformen können auch spiegelbildlich gelegt werden.
 
 

Formen: Bewertung:

 

 

 

Formen: Bewertung:

 

100 Punkte
-   20 Punkte für Gegenstände
=  80 Punkte zu Verteilung auf 5 Schenkel etc.

 

 

 

Formen: Bewertung:

 

100 Punkte
-   20 Punkte für Gegenstände
=  80 Punkte zu Verteilung auf 7 Schenkel etc.