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Die Begleithundeprüfung
A)
Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung
beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite
gerade neben seinem
HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.
Das Einnehmen der
Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt.
In der Grundstellung
steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht
erlaubt.
Die Endgrundstellung
der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden
Übung verwendet
werden.
Körperhilfen des HF
sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug.
Das Mitführen von
Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet.
Kann ein HF aufgrund
körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen,
so hat er dies vor
Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen.
Lässt eine
Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu,
so darf der Hund
analog an der rechten Seite geführt werden.
Der LR gibt die
Anweisungen zu Beginn einer Übung. Alles Weitere, wie Wendungen, Halt,
Wechsel der Gangarten
usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt.
Es ist jedoch dem HF
gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes
ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue
Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher
Zeitabstand ( ca. 3 Sekunden ) einzuhalten.
Zwischen den
Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.
Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine
Aus versicherungstechnischen Gründen hat der
Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes
eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass
der Hund entweder auch ständig das Halsband
oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es
sind handelsübliche Halsbänder und auch das
Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder
mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen
Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht
sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen.
Leinenführigkeit (15 Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Von der Grundstellung aus hat der am
tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr
angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“
freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40
bis 50 Schritte geradeaus zu gehen, ohne zu halten,
eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15
Schritten den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen,
mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen
Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und
Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit
dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des
HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder
seitlich laufen. Die Kehrtwendungen sind vom HF als
Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist
dem HF das Hörzeichen „Fuß“ gestattet.
Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell
ohne Einwirkung des HF zu setzen.
Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht
verändern und insbesondere nicht an den evtl.
abseits sitzenden Hund herantreten.
Die Führleine soll während des Führen in der linken
Hand gehalten werden und muss lose durchhängen.
Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund
durch eine Gruppe von mindestens vier Personen.
Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu
halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.
Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des
Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei
den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich
bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen.
Dabei muss jeweils mindestens einmal links und
einmal rechts ( z.B. in Form einer 8 ) um Personen gegangen werden.
Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe
einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt,
eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des
Hundes ist nach Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung
erlaubt.
Kehrtwendung ( 180°)
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei
Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung
gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den
HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem
HF als Linkswendung ( Hund bleibt an der linken
Seite des Hundeführers * Anmerkung sog. FCI-Wendung ) zeigen.

Freifolgen
(15 Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der
Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um
die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils
in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit
seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die
Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten.
Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die
Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog
der Festlegungen zu Übung 1.
Schussabgabe
( dieser Übungsteil entfällt bei der BHA )
Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf
der ersten Geraden und bei der Übung
„Ablegen unter Ablenkung„.
Es werden zwei Schüsse Kaliber 6mm in einem
Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben.
Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von ca. 15
Schritten zu erfolgen. Zeigt sich der Hund nicht neutral,
steht aber noch im Gehorsam des HF, so ist dies
bedingt fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in das
normale, erwünschte Verhalten zurückbringen, so
scheidet der Hund aus der Prüfung aus.
Volle Punktzahl kann nur ein Hund erhalten, der
sich gegenüber allen Geräuschen neutral verhält.
In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die
Neutralität gegenüber dem Schuss in der Art festzustellen,
dass er den HF auffordert den Hund anzuleinen.
In einer Entfernung von ca. 15 Schritten werden
durch den LR erneut Schüsse abgegeben,
wobei der Hund an durchhängender Leine zu stehen
hat.
Sitz aus der
Bewegung (10 Punkte)
Hörzeichen
„Sitz“
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem
frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus.
Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf
das Hörzeichen „Sitz“ schnell zu setzen,
ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder
sich umsieht.
Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und
dreht sich sofort zu seinem Hund um.
Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem
Hund zurück und nimmt an dessen rechter
Seite Grundstellung ein.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder
stehen bleibt, so werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.
Ablegen in
Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Hier“, „Fuß“
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem
Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ geradeaus.
Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf
das Hörzeichen „Platz“ schnell hinzulegen.
Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich
umzusehen geht der HF noch 30 Schritte
in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu
seinem Hund um und bleibt still stehen.
Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran.
Freudig und in schneller Gangart hat der
sich Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor
ihn zu setzen.
Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben
seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen
oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran,
so werden bis zu 5 Punkte abgezogen.
Ablegen des
Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Sitz“
Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines
anderen Hundes legt der HF seinen Hund
an einen vom LR angewiesenen Platz aus der
Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine
oder sonst irgendeinen Gegenstand bei ihm zu
belassen.
Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich
mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf.
Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu
bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an
die rechte Seite des Hundes und auf weitere
Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen
„ Sitz“ in die Grundstellung.
Sitzt , steht oder liegt der Hund unruhig, so
erfolgt eine Teilbewertung,
entfernt er sich mehr als seine eigene Körperlänge
vom Platz, ist die Übung nicht bestanden.
Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte
Hilfen sind fehlerhaft.
Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den Übungen 1-5 nicht mindestens
70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von der
weiteren Prüfung aus.
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B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden
Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten
Umfeld innerhalb von
geschlossenen Ortschaften statt.
Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen
im öffentlichen Verkehrsraum
( Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden.
Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt
werden.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert
wegen ihrer Eigenart einen erheblichen
Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen
nicht durch die Abnahme vieler Hunde
beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teils B
nicht vergeben. Für das Bestehen dieser
Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den
sich im Verkehr / Öffentlichkeit bewegenden
Hund maßgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind
Anregungen und können durch den LR individuell
auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Der LR ist berechtigt bei Zweifeln in der
Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw.
zu variieren.
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Prüfungsablauf
1.
Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des LR
begeht der HF mit seinem angeleiten Hund einen angewiesenen
Straßenabschnitt auf
dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers
an loser hängender Leine – mit der
Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich
der Hund gleichgültig zu verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem
vorbeilaufenden Passanten ( Auftragsperson ) geschnitten.
Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu
zeigen.
HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte
Personengruppe von mindestens 6 Personen,
in der eine Person den HF anspricht und mit
Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung des
HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich
während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.
2.
Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund
geht mit dem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem
Radfahrer überholt,
der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und
kommt dem HF und Hund
entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben.
Das Vorbeifahren hat
so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem
Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern
gegenüber unbefangen zu zeigen.
3.
Begegnung mit Autos
Der HF geht mit seinem
angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der
Fahrzeuge gestartet.
Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen.
Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto
neben ihnen. Die Fensterscheibe wird
herunter gedreht und der HF um eine Auskunft
gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung
des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich
ruhig und unbeeindruckt gegenüber
Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4.
Begegnung mit anderen Hunden
Bei Überholen und
Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund
neutral zu verhalten.
Der HF kann das Hörzeichen „ Fuß“ wiederholen oder den Hund
bei der Begegnung in
die Sitz- oder Platz-Position bringen.
6.
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes,
Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des LR
begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach
kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt
die Führleine an einem
Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht,
in ein Geschäft oder
einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (
Auftragsperson ) mit einem angeleinten
Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf
Schritten am Prüfungshund vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der
Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten.
Den vorbeigeführten Hund ( keinen Raufer verwenden!
) hat er ohne Angriffshandlung
( starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen )
passieren zu lassen.
Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung:
Es bleibt dem
amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit
jedem Hund an den
jeweils vorgesehenen Orten durchführt oder ob er alle Prüflinge nur
einige Übungen
absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso
verfährt.
Prüfungsschemen grafisch dargestellt

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