Startseite
Termine
über
Ausbildung
Agility
Hundeschule
Übungszeiten
Bilder
Links
Gästebuch
E-Mail
 
 

 

12.07.2010

 

 

 

Die Begleithundeprüfung

A) Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz

Gesamtpunktzahl 60

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite

gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.

 

Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt.

In der Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt.

Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden

Übung verwendet werden.

Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug.

Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet.

Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen,

so hat er dies vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen.

 

Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu,

so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.

 

Der LR gibt die Anweisungen zu Beginn einer Übung. Alles Weitere, wie Wendungen, Halt,

Wechsel der Gangarten usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt.

Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand ( ca. 3 Sekunden ) einzuhalten.

Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine

Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes

eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband

oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das

Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen

Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen.

Leinenführigkeit (15 Punkte)
 

Hörzeichen „Fuß“

Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr

angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.

Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritte geradeaus zu gehen, ohne zu halten,

eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritten den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen,

mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und

Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des

 HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendungen sind vom HF als

Linkskehrtwendung zu zeigen.

 

Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen „Fuß“ gestattet.

Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen.

Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl.

abseits sitzenden Hund herantreten.

 

Die Führleine soll während des Führen in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen.

Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen.

Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.

Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei

den Wendungen sind fehlerhaft.

Gruppe

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen.

Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts ( z.B. in Form einer 8 ) um Personen gegangen werden.

Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt,

eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.

Kehrtwendung ( 180°)

Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung

gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem

HF als Linkswendung ( Hund bleibt an der linken Seite des Hundeführers * Anmerkung sog. FCI-Wendung ) zeigen.

Kehrwendung

Freifolgen (15 Punkte)
 

Hörzeichen „Fuß“

Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um

die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit

seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten.

Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog

der Festlegungen zu Übung 1.

Schussabgabe ( dieser Übungsteil entfällt bei der BHA )

Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden und bei der Übung

„Ablegen unter Ablenkung„.

Es werden zwei Schüsse Kaliber 6mm in einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben.

 

Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. Zeigt sich der Hund nicht neutral,

steht aber noch im Gehorsam des HF, so ist dies bedingt fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in das

normale, erwünschte Verhalten zurückbringen, so scheidet der Hund aus der Prüfung aus.

Volle Punktzahl kann nur ein Hund erhalten, der sich gegenüber allen Geräuschen neutral verhält.

In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Neutralität gegenüber dem Schuss in der Art festzustellen,

dass er den HF auffordert den Hund anzuleinen.

 

In einer Entfernung von ca. 15 Schritten werden durch den LR erneut Schüsse abgegeben,

wobei der Hund an durchhängender Leine zu stehen hat.

Sitz aus der Bewegung (10 Punkte)

Hörzeichen „Sitz“

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus.

Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz“ schnell zu setzen,

ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht.

 

Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.

Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter

Seite Grundstellung ein.

Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder stehen bleibt, so werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.

Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

Hörzeichen „Platz“, „Hier“, „Fuß“

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ geradeaus.

Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz“ schnell hinzulegen.

Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzusehen geht der HF noch 30 Schritte

in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen.

Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat der

sich Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen.

Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen

oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden bis zu 5 Punkte abgezogen.

Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
 

Hörzeichen „Platz“, „Sitz“

Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund

an einen vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine

oder sonst irgendeinen Gegenstand bei ihm zu belassen.

 

Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf.

Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an

die rechte Seite des Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen

„ Sitz“ in die Grundstellung.

 

Sitzt , steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung,

entfernt er sich mehr als seine eigene Körperlänge vom Platz, ist die Übung nicht bestanden.

Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.

 

Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.

Ein Hund, der bei den Übungen 1-5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von der

weiteren Prüfung aus.

zurück

B) Prüfung im Verkehr

Allgemeines

Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten

Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt.

 

Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum

( Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden.

Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen

Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch die Abnahme vieler Hunde

beeinträchtigt werden.

 

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teils B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser

Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr / Öffentlichkeit bewegenden

Hund maßgeblich.

 

Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell

auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt bei Zweifeln in der

Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

 

zurück

Prüfungsablauf

1. Begegnung mit Personengruppe

Auf Anweisung des LR begeht der HF mit seinem angeleiten Hund einen angewiesenen

Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.

Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an loser hängender Leine – mit der

Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen.

 

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten ( Auftragsperson ) geschnitten.

Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen.

 

HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen,

in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung des

HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

2. Begegnung mit Radfahrern

Der angeleinte Hund geht mit dem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem

Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und

kommt dem HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben.

 

Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem

Radfahrer befindet.

 

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

3. Begegnung mit Autos

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der

Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen.

 

Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird

herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung

des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber

Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

4. Begegnung mit anderen Hunden

Bei Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund

neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „ Fuß“ wiederholen oder den Hund

bei der Begegnung in die Sitz- oder Platz-Position bringen.

 

6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig

belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt

die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht,

in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant ( Auftragsperson ) mit einem angeleinten

Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten.

Den vorbeigeführten Hund ( keinen Raufer verwenden! ) hat er ohne Angriffshandlung

( starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen ) passieren zu lassen.

Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.

Anmerkung:

Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit

jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführt oder ob er alle Prüflinge nur

einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

Prüfungsschemen grafisch dargestellt

zurück